AGB

Mit schriftlicher Bestätigung einer Leistung oder Buchung direkt über die Webseite bestätigt der Kunde folgende AGB.

1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Trainer Frederick Lorenzen und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.

Dem Vertragspartner Frederick Lorenzen steht der Teilnehmer sowie der Erziehungsberechtigte des Teilnehmers gegenüber.

2 Leistungsgegenstand

Die Dienstleistung des Trainers beziehen sich auf den vereinbarten Leistungsumfang.

3 Nichterscheinen und Rücktritt von der Teilnahme

Die Teilnahme am Lehrgang kann bis zum Lehrgangsbeginn per E-Mail an [email protected] unter Angabe eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt eine die Teilnahme verhindernde, ärztlich attestierte, Krankheit oder Verletzung. Das Attest ist der Kündigungserklärung beizufügen, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erklärung der Kündigung nachzureichen. Bei einer Kündigung weniger als 24 Stunden vor Lehrgangsbeginn beträgt die Stornogebühr 50 %. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Lehrgangsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. 

Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Lehrgangs oder Ausschluss vom Lehrgang wird die Teilnahmegebühr nicht anteilig erstattet.

Falls der Lehrgang seitens des Trainers abgesagt werden muss, gibt es eine Erstattung von 100 % der Teilnahmegebühr.

3 Ausfall von Veranstaltung und höhere Gewalt

Die Durchführung eines Camps setzt voraus, dass ein sportlicher Wettbewerb simuliert werden kann. Dazu ist es zwingende Voraussetzung, dass die erreichte Mindestanzahl an Teilnehmern an dem Camp teilnehmen. Für den Fall, dass diese Mindestteilnehmerzahl nicht durch Anmeldungen bis spätestens 1 Woche vor dem Camp erreicht wird, findet die Veranstaltung nicht statt. Der Trainer wird den Teilnehmer unverzüglich über den Camp-Ausfall informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. 

Höhere Gewalt

Für den Fall, dass eine Einheit aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter oder Unbespielbarkeit der Plätze) nicht oder nicht wie vereinbart stattfinden kann, behält sich der Trainer vor, die geschuldeten Leistungen durch Alternativleistungen zu ersetzen, die für den Teilnehmer zumutbar sind. 
Sofern entsprechende Alternativleistungen nicht bzw. nicht ohne wesentliche Mehrkosten verfügbar sind, kann/können die Einheit oder wesentliche Teile dieser abgesagt werden. Der Trainer wird den Vertragspartner unverzüglich über den entsprechenden Ausfall informieren. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Eine Erstattung scheidet aus, wenn die Parteien sich auf einen Ausweichtermin verständigen. 

5 Obliegenheiten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Trainer über eine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits-, oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Teilnehmer verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Lehrgang erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Lehrgang abzuholen. 

Der Erziehungsberechtigte versichert, dass der Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist, sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Insbesondere teilt er dem Trainer die Pflicht des Teilnehmers zur Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien des Teilnehmers mit. Bei leichten Verletzungen des Teilnehmers, die während des Lehrgangs auftauchen, erklärt sich der Teilnehmer oder der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer einem Trainer versorgt wird.

6 Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr richtet sich nach dem gebuchten Leistungspaket.

Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Werktagen nach der Ausstellung zu bezahlen.

Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

·         Sepa-Lastschriftmandat

·         Barzahlung

·         Direktüberweisung

·         PayPal

7 Haftung und Hinweise

Beteiligte Trainer haften grundsätzlich nicht für Schäden des Teilnehmers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 

Es wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

Beteiligte Trainer haften nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Teilnehmer zustande gekommen sind. Hält sich der Teilnehmer nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.

Der Trainer haftet nicht für die unbefugte Nutzung der Ton-, Bild- und Videoaufnahmen durch Dritte für jegliche weitere Zwecke. Dies gilt insbesondere für das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos und Videos

8 Datenschutz

Es wird zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Informationen und Daten über identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen („betroffene Personen“) insbesondere Kontaktdaten, Konten und Kundenaufzeichnungen („personenbezogene Daten“), die freiwillig mitgeteilt oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages vom Trainer erhoben werden,
 der Datenverarbeitung durch den Trainer unterliegen. Der Trainer verwendet die personenbezogenen Daten, um den Vertrag durchzuführen, insbesondere um Rechnungen zu erstellen, die Servicequalität zu verbessern und die eigene Tätigkeit zu bewerben. Der Trainer verarbeitet die personenbezogenen Daten außerdem, um seine rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Verantwortlicher im Sinne des DSGVO ist ausschließlich der Trainer. 

9 Geheimhaltung

Der Trainer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Vertragspartner.

Der Vertragspartner des Trainers ist verpflichtet jegliche vertragliche Vereinbarung ebenfalls geheim zu halten.

10 Vergütung

Für die in § 6 genannten Zahlungsbedingungen gilt die vereinbarte Gebühr.

11 Abfilmen der Einheiten

Einheiten können jederzeit abgefilmt werden, um Trainings- und Bewegungsanalysen vorzunehmen und um das Material in verschiedenen Sozialen Medien zu nutzen. Auf Anfrage kann vereinzeltes Film- bzw. Fotomaterial auch zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde dies persönlich verwenden kann.

Die Aufnahmen werden nach Zweckerreichung gelöscht, sofern gesetzliche Speicherungs- und Aufbewahrungspflichten oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen eine weitergehende Speicherung nicht erfordern.

12 MZTA

Als offizieller Botschafter der Vermittleragentur MZTA ist der Trainer beauftragt potenzielle Spieler zu ermitteln, für die ein Fußball Stipendium an eine die besten Universitäten in den Vereinigten Staaten in sowohl akademischer als auch sportlicher Hinsicht realistisch ist. Bei guten Aussichten kommt dieser auf den Teilnehmer und die Beteiligten zu, klärt das Interesse ab und stellt dann einen Kontakt zu Martin Zaluk, Gründer der MZTA, her.

13 Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der Akademie für Sport und Gesundheit.